x     aktuell vom 18.06.2008 x M i t g l i e d s c h a f t
 
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  Sporthymne *©
 
 
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person 
des privaten und des öffentlichen Rechts werden, die sich verpflichtet
die Zwecke und Interessen des Vereins zu fördern und bei der Verwirklichung 
der Vereinsziele mitzuwirken. 
Die Mitglieder sind die Träger des Präventio Krefeld eV und der
 Morbus Bechterew Selbsthilfegemeinschaft Krefeld.
Die Mitglieder sind durch gegenseitige Rechte und Pflichten verbunden. 
Mit dem Beitritt übernehmen die Mitglieder Rechte und Pflichten. 
Der Beitritt ist ein Vertrag, hierzu ist die Volljährigkeit Voraussetzung. 
Jugendliche /  Minderjährigen bedürfen der Einverständniserklärung 
der Eltern oder der Erziehungsberechtigten. 
Der Aufnahmeantrag wird vom Vorstand entgegengenommen und beschieden.
 
Pflichten des Vereinsmitgliedes
• 
Die ärztlich verordnete Teilnahme am Rehabilitationssport soll, gemäß "Antrag zur Kostenübernahme von Rehabilitationssport", 
vom Patienten / Behinderten 
regelmäßig durchgeführt werden.
Ausnahmen können nur Verhinderungen 
durch Akuterkrankung, Klinikaufenthalte,
Urlaubsreisen, Erwerbstätigkeit oder 
dringende Familien - Angelegenheiten sein.
Teilnahme an Beratungen durch den Vereinsarzt.

Rechtzeitiges Vorlegen der "Verordnung". 

Bei Mannschaftssportarten ist die 
Teilnahme am jeweiligen Training
aus Gründen der Fairness geboten.
• 
Der Beitrag für die Vereinskasse 
und für die Freud & Leid Treuhandkasse 
ist als Bringschuld im Voraus zu entrichten.

• 
Den Vereinszweck laut Satzung 
zu fördern und bei der Verwirklichung 
der Vereinsziele mitwirken.

• 
Rechte des Vereinsmitgliedes
 
Anspruch auf einen adäquaten 
bewegungstherapeutischen 
Gruppenplatz analog zu der 
bestehenden Funktionseinschränkung.

 
REHA-Sportler und Präventionssportler
können auch die Breitensportangebote 
des Vereins wahrnehmen.

 
Teilnahme an Versammlungen.
 
Übernahme von Funktionen, Wahlämtern und 
Aufgaben innerhalb der  Vereinsorgane 
(nur bei aktiver  Mitgliedschaft und sofern 
die Mitgliedschaft nicht ruht).
 
Versicherungsschutz  bei der 
SPORTHILFE eV
(Sozialwerk des LSB NRW eV

 
Antrag auf  Vollmitgliedschaft, Fördermitgliedschaft 
(aktive Mitgliedschaft, verlängert sich automatisch
nach Ablauf der Kündigungsfrist).

 
Weitere Rechte sind in der Satzung und in den dort aufgeführten Ordnungen geregelt. 
 Jedem Mitglied ist zum Aufnahmeverfahren eine Satzung auszuhändigen.
 
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