Pflichten
des Vereinsmitgliedes
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Die ärztlich
verordnete Teilnahme am Rehabilitationssport soll, gemäß
"Antrag zur Kostenübernahme von Rehabilitationssport",
vom Patienten / Behinderten
regelmäßig durchgeführt werden.
Ausnahmen können nur Verhinderungen
durch Akuterkrankung,
Klinikaufenthalte,
Urlaubsreisen, Erwerbstätigkeit oder
dringende
Familien - Angelegenheiten
sein.
Teilnahme an Beratungen
durch den Vereinsarzt.
Rechtzeitiges Vorlegen der "Verordnung".
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Bei Mannschaftssportarten ist die
Teilnahme am jeweiligen Training
aus
Gründen der Fairness geboten.
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Der Beitrag für die Vereinskasse
und für die Freud & Leid
Treuhandkasse
ist als Bringschuld im Voraus zu entrichten.
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Den Vereinszweck laut Satzung
zu
fördern und bei der Verwirklichung
der Vereinsziele mitwirken.
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Rechte des Vereinsmitgliedes
Anspruch auf einen adäquaten
bewegungstherapeutischen
Gruppenplatz analog zu der
bestehenden Funktionseinschränkung.
REHA-Sportler und
Präventionssportler
können auch die Breitensportangebote
des Vereins wahrnehmen.
Teilnahme
an Versammlungen.
Übernahme
von Funktionen, Wahlämtern und
Aufgaben innerhalb der Vereinsorgane
(nur bei aktiver Mitgliedschaft und sofern
die Mitgliedschaft
nicht ruht).
Versicherungsschutz
bei der
SPORTHILFE eV
(Sozialwerk des LSB NRW eV
Antrag auf Vollmitgliedschaft, Fördermitgliedschaft
(aktive Mitgliedschaft, verlängert sich automatisch
nach Ablauf der Kündigungsfrist).
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