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neue Rufnummer
02151
397738 |
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Die
elf nordrhein-westfälischen Versorgungsämter wurden zum
31.12.2007 aufgelöst!
Anträge für das Feststellungsverfahren nach dem
Schwerbehindertenrecht liegen nun in der Zuständigkeit der
kommunalen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte.
Weitere Informationen über die Zuständigkeit der
Versorgungsverwaltung unter der Hotline:
0800 700 9 500
und im Internet:
www.versorgungsverwaltung.nrw.de |
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Bewegen im Internet, eine Hilfe für
die Begriffe rund ums Internet und einfach nur so
zum Spaß, gibt es im nebenstehenden Banner einen interessanten
LINK. Viel Spaß! |
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Informationen
für Vereinsmitglieder:
>> zu den NEWS >> |
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